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Din Iso 9001
Keine Verlängerung der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers
Eine festgelegte Elternzeit kann der Arbeitnehmer nur mit einer Zustimmung des Arbeitgebers verlängern.
Dabei darf der Arbeitgeber die Zustimmung zu einer Verlängerung nach freiem Ermessen bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs verweigern.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 315 10 vom 18.10.2011
[bns]
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drtm-pplc 2012-05-20
wid-172
drtm-bns 2012-05-20