Strafrecht

Das Strafrecht ist ein Teil des Öffentlichen Rechts. Es umfasst sowohl das klassische Strafrecht nach dem Strafgesetzbuch, als auch das Recht der Ordnungswidrigkeiten, kurz OWi genannt.

Für die meisten ist das Strafrecht eine fernliegende Materie. Dies ändert aber nichts an seiner immensen Bedeutung. Wer zum ersten Mal in ein Strafverfahren verwickelt ist merkt sehr schnell, dass er ohne professionelle Beratung hilflos ist. Ein gut organisierter und mächtiger Staatsapparat ermittelt gegen eine einzelne Person. Ein beschuldigter Bürger weiß in der Regel nicht, wie er sich verhalten soll gegenüber der Polizei und vor allem gegenüber dem Gericht. Aus diesem Grund wird oft versucht dem Verfahren auszuweichen.

Aber die Erfahrung zeigt, dass Strafurteile um so günstiger ausfallen, je näher der Richter sich mit dem Beschuldigten befasst. Wenn es dem Verteidiger gelingt die individuelle Situation seines Mandanten dem Richter darzulegen , besteht die Chance, dass das Urteil des Richters auch von menschlichem Verständnis geprägt ist.

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten dagegen ist für die meisten ein Begriff. Wer ist als Autofahrer nicht schon zu schnell gefahren und wurde dabei "geblitzt". Dies ist zwar nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht, aber dafür sehr bekannt. Aufgrund der grundlegenden Änderungen des Bußgeldkataloges, der jetzt schon bei geringeren Grenzwerten als zuvor Fahrverbote vorsieht, kann dem Rechtsgebiet der Ordnungswidrigkeiten oft schon existentielle Bedeutung zukommen. Was viele Leute nicht wissen: Wenn man sich gegen einen Bußgeldvorwurf zur Wehr setzt, ist dies in aller Regel von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Dem Strafrecht sind folgende Rechtsgebiete und betreuende Berater Ihrer Rechtsanwaltskanzlei zuzuordnen: